Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? Welche Rechte und Pflichten habe ich und wie sieht es mit Urlaub aus?

Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?

In das THW kann ich aufgenommen werden, wenn ich

• das 17. Lebensjahr (oder ab 8. in der THW-Jugend) vollendet habe und

• die erforderliche Tauglichkeit besitze,

• meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,

• für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,

• nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,

• mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,

• nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,

• nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.

Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 8 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in unserer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.

Gibt es einen Anspruch auf Aufnahme in das THW, was ist der Inhalt des Dienstverhältnisses und wie lang ist die Probezeit?

Sie werden mit dem Aufnahmeantrag auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Helfer/innenverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art. Hieraus ergeben sich Folgen für die Art und Weise, in der Sie Ihren Dienst zu versehen haben. Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern. Sie haben alle mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben verbundenen Pflichten wahrzunehmen. Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses bilden die Probezeit, in der beide Seiten ohne Angaben von Gründen das Dienstverhältnis beenden können.

Und wie schaff ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung?

Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortwährenden Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständige erhalten Sie eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

Wie sieht's aus mit der Unfallversicherung?

Während der Dienstleistung im THW sind Sie gem. §2 des siebenten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfall versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung werden, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.

Was für Pflichten ergeben sich für mich?

Durch den von Ihnen abgegebenen THW-Aufnahmeantrag und die KatS-Verpflichtungserklärung sind Sie zum Dienst im THW, insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen, angeordneten Übungen, den für Ihre Funktion erforderlichen Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen verpflichtet.

Zu Ihren Pflichten gehört u.a. auch, dass Sie

1. sich über die für Sie maßgeblichen Diensttermine informieren,

2. regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen,

3. die Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten,

4. den dienstlichen Weisungen nachkommen,

5. die Richtlinien für die Beurlaubung und Dienstbefreiung genau befolgen,

6. die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecke verwenden,

7. sich in die Helfergemeinschaft einfügen, sich kameradschaftlich verhalten und das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit nicht schädigen,

8. jede Veränderung in Ihren persönlichen (z. B. Anschriftenänderung, Familienstandsänderung, Arbeitgeberwechsel usw.) dem THW unverzüglich anzeigen.